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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seminare der NVC Trainerakademie

1. Anmeldung – Vertragsschluss

Für eine verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das auf der Internetseite der NVC Trainerakademie bereitgestellte Anmeldeformular oder die Anmeldung aus den Seminarunterlagen. Sie können uns dies per E-Mail oder per Post senden.

Der Vertrag ist geschlossen, wenn wir die Annahme der Anmeldung schriftlich bestätigen. Bei allen Seminaren ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die für das betreffende Seminare gültigen Seminarbedingungen, insbesondere Teilnahme-, Abmelde- und Zertifikatsbedingungen gelesen haben und anerkennen.

2. Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns vor, Seminare aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen. Sie werden in diesem Fall spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn von uns benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt eine 100% Erstattung der Kursgebühr. Anspruch auf Erstattung weiterer Kosten besteht nicht.

3. Seminargebühren

Die Seminargebühr und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seminarausschreibungen.

4. Ausfall der Veranstaltung / Rückerstattung

Sollten wir die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

5. Rücktrittsbedingungen

Für alle Seminare und Ausbildungen gilt:

  • Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis 42 Tage vor Beginn berechnen wir € 50,- als Bearbeitungsaufwand.
  • Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn berechnen wir 50% der Seminargebühr als Stornokosten.
  • Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn sind 100% des Seminarpreises als Stornokosten zu bezahlen – vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen wie Teilnahme einer Ersatzteilnehmer/in oder Umbuchung auf ein anderes Seminar.

Bei mehrteiligen Ausbildungen gilt: Nach der Teilnahme am ersten Modul, ist ein Rücktritt ist bis 5 Tage nach Ende des ersten Moduls möglich. Die besuchten Seminartage werden anteilig berechnet. Ein späterer Rücktritt oder die (teilweise) Rückzahlung der Seminargebühren ist ausgeschlossen, gleich aus welchen Gründen (incl. Krankheit, Todesfall, Konflikte mit Teilnehmern/ Ausbildern etc.). Ebenso ist auch ein Rücktritt gegenüber dem Seminarhaus zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich, evtl. Stornierungskosten sind vom Teilnehmer zu begleichen.

Eine spätere Teilnahme und Nachholen von versäumten Tagen in einer anderen Ausbildung ist in Absprache mit den Trainern möglich, kann aber nicht garantiert werden.

5. Haftung

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten, inklusive Verdienstausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Datenverlust, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.

6. Eigenverantwortung

Die Teilnahme an unseren Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für eine dem Seminarinhalt entsprechende gesundheitliche, stabile psychologische Konstitution, Bekleidung und Ausrüstung. Alle Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung und Haftung für sich selbst. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er sich während der Ausbildung voll verantwortlich verhalten kann, nicht in psychotherapeutischer Behandlung ist und an keiner (psychischen) Krankheit, Drogenabhängigkeit oder Sucht leidet, die seine Verantwortlichkeit mindern könnten. Dies wird mit der Anmeldung schriftlich bestätigt.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

8. Copyright

Die ausgegebenen Seminarunterlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung an Dritte weiter gegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Sie unterliegen dem Copyright und Eigentumsvorbehalt des Seminaranbieters.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.